{"id":58,"date":"2022-06-24T09:29:57","date_gmt":"2022-06-24T07:29:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dghub.de\/?page_id=58"},"modified":"2022-06-24T09:31:19","modified_gmt":"2022-06-24T07:31:19","slug":"geschaeftsordnung-des-vorstandes","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/test.dghub.de\/?page_id=58","title":{"rendered":"GESCH\u00c4FTSORDNUNG des VORSTANDES"},"content":{"rendered":"\n<p>GESCH\u00c4FTSORDNUNG des VORSTANDES des Tr\u00e4gervereins Dorfgemeinschaftshaus Uedemerbruch e.V.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>A. Pr\u00e4ambel <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Gesch\u00e4ftsordnung gilt f\u00fcr den Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 8 der Satzung des Tr\u00e4gervereins Dorfgemeinschaftshaus Uedemerbruch e.V. (nachfolgend \u201eVereinssatzung\u201c). Sie regelt die interne Arbeitsweise und die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands. Die satzungsrechtlichen Vorschriften \u00fcber die Vertretung nach au\u00dfen bleiben unber\u00fchrt. Zur besseren Lesbarkeit werden Personen und Funktionen in einer neutralen Form angesprochen, wobei alle Geschlechter gleichberechtigt gemeint sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B. Verfahrensfragen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Erlass, \u00c4nderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Diese Gesch\u00e4ftsordnung kann durch den Vorstand ge\u00e4ndert werden. Eine Beteiligung anderer Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) F\u00fcr die Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsordnung ist die einfache Mehrheit aller satzungsgem\u00e4\u00df berufenen Vorstandsmitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>C. Zust\u00e4ndigkeit und Verantwortung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Verh\u00e4ltnis von Gesamtvorstand und gesch\u00e4ftsf\u00fchrendem Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus dem Personenkreis gem\u00e4\u00df \u00a7 8 der Vereinssatzung. Gemeinsam bilden sie den Gesamtvorstand.<br>(2) In Abgrenzung zum Gesamtvorstand wird f\u00fcr die operative Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung (vgl. \u00a7 4 der Gesch\u00e4ftsordnung) ein gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus<br>   a) dem 1. Vorsitzenden<br>   b) dem 2. Vorsitzenden<br>   c) dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br>   d) dem Schriftf\u00fchrer<br>   e) ggf. weiteren Personen aus dem Gesamtvorstand mit zu definierenden Aufgaben<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder gem. \u00a7 2, Absatz 3 Buchstabe e) werden im Rahmen einer Sitzung des Gesamtvorstandes grunds\u00e4tzlich in geheimer Wahl gew\u00e4hlt. Auf Antrag eines Mitgliedes des Gesamtvorstandes und sofern dem kein anwesendes Mitglied des Gesamtvorstandes widerspricht ist eine offene Wahl m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Grunds\u00e4tze<br>(1) Die Vertretung des Vereins nach au\u00dfen erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 8, Absatz 2 der Vereinssatzung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Alle Mitglieder des Vorstandes wirken an der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung durch gemeinsame Beratung und Beschlussfassung mit. Davon abweichend sind einzelne Vorstandsmitglieder im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 4 der Gesch\u00e4ftsordnung zu Entscheidungen und Ma\u00dfnahmen berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm \u00fcbertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Vorstand bleibt vorbehaltlich der in \u00a7 4 der Gesch\u00e4ftsordnung genannten Aufgabenverteilung f\u00fcr alle Entscheidungen gesamtverantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Interne Aufgaben- und Zust\u00e4ndigkeitsverteilung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand hat intern folgende besondere Aufgaben- und Zust\u00e4ndigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in \u00a7 3 Absatz 2 Satz 1 bleibt hiervon unber\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand obliegt die allgemeine Personalverantwortung (Einstellung, Entlohnung, Arbeitsvertr\u00e4ge z.B. von Reinigungskr\u00e4ften).<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Bereiche und hat in diesen eine eigenst\u00e4ndige Entscheidungsbefugnis, wenn das jeweilige Rechtsgesch\u00e4ft sich im Rahmen des Haushaltsplanes bewegt und den Wert von 2.500 \u20ac Brutto (im Falle laufender Kosten wie z.B. Versicherungsvertr\u00e4ge 1.000 \u20ac Brutto p.a.) nicht \u00fcberschreitet:<br>\u2022 Anschaffung von Wirtschaftsg\u00fctern<br>\u2022 Beauftragung von Dienstleistern<br>\u2022 Vertragsabschl\u00fcsse<br>\u2022 Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung<\/p>\n\n\n\n<p>c) Der Gesamtvorstand ist jeweils in der n\u00e4chsten Sitzung zu informieren. Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung bleiben der Zust\u00e4ndigkeit des Gesamtvorstandes vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Dar\u00fcber hinaus wurden intern folgende Einzelzust\u00e4ndigkeiten festgelegt:<\/p>\n\n\n\n<p>a) 1. Vorsitzender:<br>Dem 1. Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination der T\u00e4tigkeit des Gesamtvorstandes wie des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Er plant die Sitzungen und ist f\u00fcr die interne Koordination anfallender Aufgaben zust\u00e4ndig. Der Vorstandsvorsitzende ist au\u00dferdem Ansprechpartner der \u00d6ffentlichkeits- und Pressearbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>b) 2. Vorsitzender:<br>Der 2. Vorsitzende unterst\u00fctzt den 1. Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Im Rahmen dieser Zust\u00e4ndigkeit sind sie gleichberechtigt t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:<br>Dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer obliegt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Finanzangelegenheiten, insbesondere die laufende Kontrolle der Buch- und Kontenf\u00fchrung sowie die Begleitung der j\u00e4hrlichen Rechnungspr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Schriftf\u00fchrer:<br>Der Schriftf\u00fchrer protokolliert die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>D. Einberufung von Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Sitzungsorganisation<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Sitzungen des Vorstandes finden mindestens viermal je Kalenderjahr statt und werden entweder als Pr\u00e4senzsitzung, als Telefon- oder Videokonferenz durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) In dringenden F\u00e4llen kann auf Verlangen von mindestens einem Mitglied des Vorstandes eine au\u00dferordentliche Sitzung des Gesamtvorstandes stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Organisation der Sitzung obliegt dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Er beruft schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung die Sitzungen ein.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Unabh\u00e4ngig der Abs\u00e4tze 1 bis 3 f\u00fchrt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand zus\u00e4tzliche Sitzungen und Telefon- oder Videokonferenzen nach Bedarf und eigenem Ermessen durch. Zu diesen Sitzungen k\u00f6nnen themenbezogen weitere Mitglieder des Gesamtvorstandes oder externe Personen hinzugezogen werden. \u00dcber die Ergebnisse und gefassten Beschl\u00fcsse ist der Gesamtvorstand jeweils zeitnah per formloser Mit-<br>teilung via E-Mail in Kenntnis zu setzen. (Hinterlegung im geschlossenen Bereich der Vereinshomepage)<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Ladungsfrist<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Ladungsfrist betr\u00e4gt mindestens 7 Tage.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) In dringenden F\u00e4llen kann auf die Einhaltung der Ladungsfrist verzichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>E. Durchf\u00fchrung von Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Tagesordnung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tagesordnung wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand erstellt. Vorschl\u00e4ge der Mitglieder des Gesamtvorstandes sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Sie enth\u00e4lt damit alle Antr\u00e4ge, die jeweils fristgerecht vorgelegt wurden. Die Tagesordnungspunkte k\u00f6nnen bei Bedarf ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Sitzungsleitung<\/p>\n\n\n\n<p>Dem 1. Vorsitzenden obliegt die Sitzungsleitung. Ihm steht es frei, die Sitzungsleitung zu delegieren. Im Fall der Delegation der Sitzungsleitung ist diese regelhaft vorab mit Bekanntgabe der Tagesordnung mitzuteilen. Der Sitzungsleiter bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenst\u00e4nde der Tagesordnung behandelt werden, und die Folge der Abstimmungen. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes kann beschlie\u00dfen, die Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Punkten der Tagesordnung zu vertagen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Befangenheit<\/p>\n\n\n\n<p>An Beratungen und Entscheidungen \u00fcber Beschlussgegenst\u00e4nde, an denen ein Mitglied des Vorstandes oder ein Angeh\u00f6riger direkt betroffen ist, d\u00fcrfen diese nicht teilnehmen. Im Zweifel entscheidet der Vorstand ohne Stimme des betroffenen Vorstandsmitglieds.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Beschlussfassung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle Mitglieder des Vorstandes haben Sitz und Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt per Handzeichen oder m\u00fcndlich, sofern nichts anderes beschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 6 eingeladen sind und mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder in der Sitzung bzw. Telefon- oder Videokonferenz anwesend ist. Abwesende Mitglieder k\u00f6nnen ihre Stimmen schriftlich oder per E-Mail abgeben. Sie k\u00f6nnen sich auch durch schriftliche Vollmacht, die vorgelegt und als Anhang zum Protokoll genommen wird, durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, au\u00dferhalb von Sitzungen (vgl. \u00a7 10, Absatz 4) mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Auf Anordnung des 1. Vorsitzenden des Vorstands k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch au\u00dferhalb von Sitzungen durch schriftliche bzw. per E-Mail \u00fcbermittelte Stimmabgabe gefasst werden, wenn kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Protokoll<\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00dcber den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Jedes Vorstandsmitglied erh\u00e4lt ein Protokoll der Sitzung, das vertraulich zu behandeln ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Einwendungen gegen das Protokoll sind innerhalb von 14 Tagen nach \u00dcbermittlung schriftlich oder per eMail einem Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes zur Kenntnis zu bringen. Im Falle eines Einspruchs wird das Protokoll in der n\u00e4chsten Sitzung des Vorstandes beraten und verabschiedet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F. Beteiligung Dritter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 \u00d6ffentlichkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorstandssitzungen sind nicht \u00f6ffentlich. Alle Beteiligten verpflichten sich insoweit, hinsichtlich der Unterlagen und des Sitzungsverlaufes Vertraulichkeit zu wahren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 Teilnahme von Nicht-Vorstandsmitgliedern an den Vorstandssitzungen<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand kann zu seiner Unterst\u00fctzung themenbezogenen Fachexperten zu einzelnen Vorstandssitzungen oder Tagesordnungspunkten einladen. Diese haben kein Stimmrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Berufung erfolgt nach Bedarf. Der Vorstand entscheidet insoweit nach freiem Ermessen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>G. Geltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 Inkrafttreten<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Diese Gesch\u00e4ftsordnung ist den Mitgliedern bekanntzugeben. Zu diesem Zweck wird die jeweils aktuelle Fassung auf der Vereinshomepage hinterlegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Diese Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes tritt mit Wirkung vom 8. Juni 2021 in Kraft. Sie gilt \u2013 unabh\u00e4ngig von Wahlen oder sonstigen personellen Ver\u00e4nderungen im Gesamtvorstand \u2013 bis zu ihrer \u00c4nderung durch den Gesamtvorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Uedemerbruch, den 08.06.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>GESCH\u00c4FTSORDNUNG des VORSTANDES des Tr\u00e4gervereins Dorfgemeinschaftshaus Uedemerbruch e.V. A. 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